Als Familie Steuern sparen: Betreuungskosten absetzen

Als Familie Steuern sparen: Betreuungskosten absetzen

Wir dürfen uns für 2017 über eine Steuererstattung freuen. Maßgeblicher Grund wie wir als Familie Steuern sparen: Wir haben die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht.

Ein kleiner Disclaimer vorweg: Dieser Artikel ist keine steuerliche Beratung! Ich liste hier nur auf, was im Rahmen meiner Steuererklärung aufgefallen ist. Bei Fragen oder wenn du Hilfe benötigtst, wende dich immer an einen fachkundigen Steuerberater.

Zugegeben: Das Vorbereiten unserer Steuererklärung macht mir Spaß. Ich sammle und ordne Belege oder recherchiere, wo wir als Familie Steuern sparen können. Den wirklich anstrengenden Teil macht dann aber doch unser Steuerberater.

Doch selbst wenn nicht: Da wir im letzten Jahr noch Elterngeld bekommen haben, hätten wir eh eine Steuererklärung abgeben müssen.
Denn: Wer Leistungen vom Staat erhält, die dem sog. “Progressionsvorbehalt” unterliegen, der unterliegt der sog. “Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung“.
Zu diesen Leistungen zählen z. B. auch Elterngeld und Mutterschaftsgeld.

Aber wenn wir das schon tun müssen, dann möchte ich auch von jedem steuerlichen Vorteil profitieren, den sich der Gesetzgeber irgendwann mal ausgedacht hat.
Zu den wohl attraktivsten gehört, die Betreuungskosten für ein Kind steuerlich geltend machen zu dürfen.

Betreuungskosten sind Sonderausgaben

Unser Steuersystem ist vom Grundsatz her recht einfach: Jedes Einkommen, das erwirtschaftet wird, muss besteuert werden. Dafür darf dann – in der Theorie – alles abgezogen werden, was das Einkommen schmälert.

In der Praxis ist das leider mal recht undurchsichtig und es gibt viele Ausnahmen. Dennoch tut der Staat viel, um Eltern wieder in Lohnarbeit zu bringen.
Deshalb sind in vielen Bundesländern Kita-Gebühren massiv subventioniert und mit der Absetzbarkeit von Betreuungskosten legt der Staat bei der Steuer nochmal eine Schippe drauf.

Dein(e) Kind(er) gehen in eine Kita, werden von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut oder zuhause von einer Nanny oder einer Au-pair gehütet?
Dann kannst du 2/3 der Kosten hierfür als sog. Sonderausgaben bei der Ermittlung deines Einkommens geltend machen.

Der Höchstbetrag dieser Betreuungskosten liegt bei 4.000€ pro Kind. Zudem darf es sich wirklich nur um die reine Kosten der Betreuung handeln. Ausgaben für Windeln oder Verpflegung in der Kita dürfen nicht hinzugerechnet werden.

Wichtig ist, dass du alle Belege für diese Betreuungskosten aufhebst. Zudem müssen alle Zahlungen elektronisch erfolgt sein, du musst sie im Zweifel mit einem Kontoauszug nachweisen können.

Einfache Beispielrechnung

Nehmen wir an, es gäbe keine Freibeträge beim Einkommen, keinen Splitting-Tarif, keinen SolZ und vieles mehr. Nehmen wir weiter an, der Einkommenssteuersatz läge bei 25%, euer/dein Einkommen bei pauschal 50.000€ und die Betreuungskosten insgesamt bei 200€ pro Monat.

Dann ergäbe sich folgende Rechung:

Ohne ErsparnisMit Ersparnis
Einkommen: 50.000€Einkommen: 50.000€
-Betreuungskosten: – 2/3 * 12 * 200€
= 48.400€
Steuern: 12.500€Steuern: 12.100€
= Gesamtersparnis: 400€

Wie gesagt, das ist eine fiktive Beispielrechnung. Die echte Steuerersparnis dürfte natürlich anders sein und ist von weiteren Faktoren abhängig. Es geht hier nur um die Illustration, dass es sich steuerlich positiv auswirkt, die Betreuungskosten bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen.

Gerecht?

Ganz unabhängig von der Nutzung dieses steuerlichen Vorteils ist die Frage der gesellschaftlichen Gerechtigkeit.

Dieses Modell belohnt ohne Frage Wohlhabende. Denn: Man muss es sich auch erstmal leisten können, einige hundert Euro im Monat für Kinderbetreuung ausgeben zu können.
Wem dafür das Geld fehlt, dem wird auch eine Steuerersparnis im Folgejahr nichts bringen. Wer sich das nicht leisten kann, der wird seiner Erwerbstätigkeit nicht in Vollzeit nachgehen.

Foto von rawpixel auf Unsplash

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für dein Blog! Passt sehr gut zu unserer aktuellen Lebenssituation.
    Haben 2017 eine kleine Tochter bekommen, unser erstes Kind und uns immer gefragt wie es nun steuerlich ab 2019 für uns aussieht und was absetzbar ist.
    Haben uns den Freibetrag zu rosig ausgemalt, ich dachte, wir würden 2/3 der Gesamtkosten, also 2400 Euro zurückbekommen. Falsch gedacht! Danke!

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